Einzelpädagogische Maßnahmen

Intensive Begleitung nach § 35 SGB VIII – dort, wo es wirklich gebraucht wird.

Was sind Einzelpädagogische Maßnahmen?

Einzelpädagogische Maßnahmen (EPM) nach § 35 SGB VIII sind eine intensive Form der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Entwicklungs- und Persönlichkeitsstörungen besonderer Unterstützung bedürfen. Im Mittelpunkt steht die 1:1-Beziehung zwischen Fachkraft und Klient – kontinuierlich, verlässlich und zielgerichtet.

Diese Hilfeform ist keine kurzfristige Maßnahme. Sie setzt voraus, dass andere, weniger intensive Hilfeformen nicht ausreichen oder bereits nicht gegriffen haben. Voraussetzung ist ein Hilfebedarf, der durch das zuständige Jugendamt im Rahmen des Hilfeplanverfahrens nach § 36 SGB VIII festgestellt wird.

Was leisten wir konkret?

Unsere Fachkräfte begleiten Kinder und Jugendliche in ihrem Alltag – zu Hause, in der Schule, im Freizeitbereich und in allen Lebensbereichen, in denen Unterstützung notwendig ist. Die Begleitung ist hochindividuell und richtet sich nach den Zielen des gemeinsam erarbeiteten Hilfeplans.

  • Aufbau einer tragfähigen, verlässlichen Beziehung als pädagogische Grundlage
  • Stabilisierung des Alltags und Strukturierung des Tagesablaufs
  • Förderung emotionaler Regulationsfähigkeit und sozialer Kompetenzen
  • Unterstützung bei schulischen Anforderungen und Übergängen
  • Stärkung von Selbstwirksamkeit und Eigenverantwortung
  • Einbeziehung des familiären Umfelds, soweit möglich und sinnvoll
  • Enge Zusammenarbeit mit Schule, Jugendamt und weiteren Beteiligten

Für wen ist diese Hilfe geeignet?

EPM nach § 35 SGB VIII richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung oder einer drohenden seelischen Behinderung, die sich in unterschiedlichen Formen zeigen kann: Verhaltensauffälligkeiten, Traumatisierungen, Bindungsstörungen, Schulverweigerung, soziale Isolation oder stark eskalierendes Verhalten im häuslichen oder schulischen Kontext.

Die Hilfe ist nicht auf eine bestimmte Altersgruppe beschränkt, richtet sich aber in der Praxis häufig an Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren – in Einzelfällen auch an junge Volljährige nach § 41 SGB VIII.

Wie läuft der Prozess ab?

  1. Sie nehmen Kontakt mit uns auf – telefonisch oder per E-Mail.
  2. Wir führen ein erstes Gespräch, um die Situation zu verstehen.
  3. Bei Bedarf stimmen wir uns direkt mit dem zuständigen Jugendamt ab.
  4. Nach Bewilligung des Hilfeplans beginnt die Begleitung – mit einer festen, kontinuierlichen Fachkraft.
  5. Wir arbeiten eng mit allen Beteiligten zusammen und berichten regelmäßig über den Verlauf.

Warum Wayve?

Wir bieten keine anonymen Plätze, sondern echte Beziehungsarbeit. Unsere Fachkräfte werden sorgfältig ausgewählt, regelmäßig supervidiert und in ihrer fachlichen Entwicklung begleitet. Wir sehen Verlässlichkeit als zentrales pädagogisches Mittel – und leben das in der täglichen Arbeit.

Unser Standort in Bonn ermöglicht schnelle Erreichbarkeit und gute Vernetzung mit lokalen Jugendämtern, Schulen und weiteren Hilfeträgern.

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