Was ist das Einzelsetting bei Wayve?
Einzelpädagogische Maßnahmen bei Wayve Jugendhilfe in Bonn: Wir bieten stationäre Einzelsettings in eigenständigen Wohneinheiten in Bonn, in denen jeweils ein Jugendlicher lebt. Das Angebot richtet sich an Jugendliche mit einem besonders hohen pädagogischen Unterstützungsbedarf und ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten, für die ein intensiv betreuter und individuell gestalteter Lebens- und Entwicklungsraum erforderlich ist.
Im Mittelpunkt steht eine durchgehende Betreuung im 1:1-Verhältnis. Weil in jeder Wohneinheit nur ein junger Mensch lebt, lassen sich Tagesstruktur, Beziehungsarbeit, schulische und soziale Anbindung und pädagogische Interventionen exakt auf den individuellen Hilfebedarf abstimmen. Das Setting bietet Überschaubarkeit, kurze Reaktionswege und eine hohe Kontinuität – genau das, was viele Jugendliche in ihrer bisherigen Hilfebiografie nicht erlebt haben.
Jede Wohnung verfügt über ein separates Zimmer für den Jugendlichen, gemeinschaftlich genutzte Wohn- und Küchenbereiche, ein Zimmer für die Betreuungskraft und einen Balkon. Der Jugendliche gestaltet sein Zimmer mit, bringt eigene Wünsche und persönliche Gegenstände ein. Die Wohnungen liegen in einem regulären Wohnumfeld im Bonner Stadtgebiet mit Wald, Sportpark, Rhein, Ärzten und Einkaufsmöglichkeiten in fußläufiger Nähe.
Rechtliche Grundlagen: §§ 34 und 35 SGB VIII
Das Angebot ist im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII für Leistungen nach § 34 SGB VIII (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform) sowie § 35 SGB VIII (Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, ISE) vorgesehen. Welche Hilfeform im Einzelfall greift, wird auf Grundlage des individuellen Hilfebedarfs und der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII festgelegt.
- § 34 SGB VIII: Verbindet das Leben in einer betreuten Wohnform mit pädagogischen Angeboten. Je nach Perspektive kann das Ziel die Rückkehr in die Herkunftsfamilie, die Vorbereitung auf eine andere Lebensform oder eine längerfristige Perspektive mit Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben sein.
- § 35 SGB VIII: Die ISE richtet sich an Jugendliche, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen und in Regelangeboten nicht erreicht werden. Charakteristisch sind das 1:1-Setting und der flexible Zuschnitt auf den Einzelfall.
- § 41 SGB VIII: Im Einzelfall kann die Hilfe über die Volljährigkeit hinaus fortgeführt werden, wenn ein entsprechender Bedarf besteht.
Da Wayve Wohnraum vorhält, handelt es sich um ein betriebserlaubnispflichtiges Angebot nach § 45 SGB VIII. Zuständig ist das LVR-Landesjugendamt Rheinland. Für die Abrechnung werden Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nach § 78b SGB VIII mit den belegenden Jugendämtern geschlossen. Den Ablauf einer Belegung haben wir auf der Seite für Jugendämter zusammengefasst.
Für wen ist das Einzelsetting geeignet?
Die Zielgruppe sind Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren mit einem besonders hohen pädagogischen Unterstützungs- und Betreuungsbedarf. Dazu können junge Menschen gehören, deren Entwicklung belastet ist durch:
- wiederholte Beziehungs- und Hilfeabbrüche
- instabile familiäre Verhältnisse, Erfahrungen von Vernachlässigung oder Gewalt
- erhebliche Schwierigkeiten in der Emotions- und Impulsregulation
- ausgeprägte Konflikt- und Eskalationsdynamiken
- Schulverweigerung, Weglauftendenzen oder delinquentes Verhalten
- Schwierigkeiten bei der Einhaltung von Regeln und Grenzen, erheblich beeinträchtigtes Sozialverhalten
Entscheidend für die Aufnahme ist nie ein einzelnes Merkmal, sondern die Gesamtbetrachtung der persönlichen Situation und des konkreten Unterstützungsbedarfs. Einzelne Diagnosen oder Risikofaktoren sind für sich genommen kein Ausschlusskriterium.
Nicht aufnehmen können wir Jugendliche, deren Hilfebedarf dauerhaft eine medizinische, psychiatrische oder anderweitig spezialisierte Versorgung voraussetzt, die im pädagogischen Setting nicht gewährleistet werden kann – etwa bei akuten psychiatrischen Krisen mit vorrangigem stationär-psychiatrischem Behandlungsbedarf, akuter Suizidalität oder akuter Selbst- oder Fremdgefährdung.
Wie wir pädagogisch arbeiten
Unsere Arbeit folgt keiner einzelnen Methode, sondern verbindet fachliche Ansätze, die je nach Situation unterschiedlich gewichtet werden. Immer gilt: Das pädagogische Handeln muss für den Jugendlichen nachvollziehbar bleiben.
- Beziehungsorientierung und Bezugsbetreuung: Der Jugendliche wählt zu Beginn eine feste pädagogische Bezugsperson, die den gesamten Hilfeverlauf eng begleitet. Auch Rückzug, Provokation und Konflikte sind Teil des Beziehungsaufbaus – wir halten die Beziehung nach schwierigen Situationen aufrecht, statt sie abzubrechen.
- Ressourcenorientierung: Wer bisher vor allem über Regelverstöße wahrgenommen wurde, braucht die Erfahrung, dass eigene Stärken zählen. Interessen, Fähigkeiten, positive Beziehungen und praktische Kompetenzen werden gezielt herausgearbeitet und im Alltag genutzt.
- Lebensweltorientierung: Familie, Schule, Freundschaften, Freizeit, Mediennutzung und eigene Zukunftsvorstellungen fließen in die Gestaltung der Hilfe ein. Entwicklungen sollen auch außerhalb des Settings tragen.
- Lösungsorientierung: Übergeordnete Ziele aus der Hilfeplanung werden in konkrete, erreichbare Teilziele für den Alltag übersetzt – etwa den Schulbesuch schrittweise wieder aufzubauen oder Konflikte ohne körperliche Eskalation zu bewältigen.
- Umgang mit herausforderndem Verhalten: Aggression, Regelverletzungen, Verweigerung oder starke emotionale Reaktionen werden im Kontext der Biografie betrachtet und mit einer klaren, verlässlichen Haltung beantwortet. Konsequenzen stehen in einem verständlichen Zusammenhang mit dem Verhalten und fördern die Übernahme von Verantwortung.
Krisen bearbeiten statt Hilfe abbrechen
Ungeplante Hilfeabbrüche zu vermeiden ist bei Wayve ein eigener Arbeitsschwerpunkt. Anzeichen wie zunehmender Rückzug, wiederkehrende Eskalationen, Entweichungen oder eine anhaltende Verweigerung von Absprachen werden im Tagesverlauf aufgegriffen und im Team reflektiert. Gemeinsam mit dem Jugendlichen wird geprüft, welche Ursachen dahinterstehen und welche Veränderungen im Setting helfen können.
Unser Vorgehen bei Krisen folgt drei Stufen: Prävention durch klare Strukturen und frühes Erkennen von Belastungen, Deeskalation durch angepasste Kommunikation und Rückzugsmöglichkeiten, Krisenintervention mit anschließender Nachbereitung im Team und mit dem Jugendlichen. Bereits zu Beginn der Betreuung werden bekannte Auslöser, Warnsignale und hilfreiche Strategien erfasst. Die Gründer von Wayve bringen langjährige Erfahrung in Deeskalation und Gewaltprävention mit – das prägt die Haltung des gesamten Teams.
Der pädagogische Alltag
Feste Abläufe geben Sicherheit, ohne den Alltag starr zu machen. Die Tagesstruktur orientiert sich an wiederkehrenden Eckpunkten: Aufstehen und Frühstück, Schule oder Ausbildung, gemeinsame Mahlzeiten, vereinbarte pädagogische Termine, Freizeit und Bewegung, Beteiligung am Haushalt und ein geregelter Tagesabschluss. Wochenenden und Ferien werden anders gestaltet als Schultage.
Schulische und berufliche Bildung hat einen festen Platz – gerade im Einzelsetting bleibt so der Gruppenbezug in einem großen Teil des Tages erhalten. Bei Schulverweigerung wird gemeinsam mit Jugendamt und Schule ein realistischer Weg zur schrittweisen Wiederanbindung entwickelt. Bei älteren Jugendlichen rücken Berufsorientierung, Praktika und Verselbstständigung in den Mittelpunkt: Umgang mit Geld, Haushaltsführung, Behördengänge, öffentliche Verkehrsmittel.
Medienpädagogik, Sexualpädagogik und gesundheitliche Versorgung sind feste Bestandteile der Arbeit. Medikamente werden ausschließlich nach ärztlicher Verordnung, sicher aufbewahrt und dokumentiert ausgegeben.
Von der Anfrage bis zur Aufnahme
- Anfrage und Vorprüfung: Nach Eingang der Anfrage des Jugendamts prüfen wir die Informationen zur aktuellen Situation, Hilfebiografie, bekannten Belastungs- und Gefährdungslagen und zum vorgesehenen Hilfeauftrag.
- Fachliche Abstimmung: Mit dem Jugendamt und weiteren beteiligten Fachstellen besprechen wir Hilfebedarf, Ziele, bisherige Erfahrungen und besondere Anforderungen an das Setting.
- Kennenlernen: Soweit die Situation es zulässt, lernt der Jugendliche vor der Aufnahme die Wohneinheit und die Rahmenbedingungen kennen, stellt Fragen und bringt eigene Erwartungen oder Bedenken ein.
- Aufnahmeentscheidung und Vorbereitung: Die pädagogische Leitung entscheidet gemeinsam mit der Geschäftsführung. Bekannte Risiken, Schutzbedarfe, gesundheitliche Besonderheiten, Bezugspersonen, Umgangsregelungen und Krisenauslöser werden zusammengeführt.
- Aufnahme und erste Betreuungsphase: Ankommen, Orientierung, Beziehungsaufbau. Vereinbarungen zum Alltag, Ansprechpartner, Rechte und Beschwerdemöglichkeiten werden entwicklungsangemessen vermittelt.
Übergänge und Perspektiven
Das Setting ist nicht als dauerhafte Absonderung angelegt. Im Hilfeverlauf wird regelmäßig geprüft, ob die hohe Betreuungsintensität weiterhin erforderlich ist oder schrittweise reduziert werden kann. Sobald die Entwicklung es zulässt, werden Übergänge in weniger intensive oder stärker gemeinschaftlich ausgerichtete Lebens- und Betreuungsformen vorbereitet – die Rückkehr ins familiäre Umfeld, eine Wohngruppe oder der Schritt in die Verselbstständigung.
Übergänge werden früh und schrittweise gestaltet: Kennenlerngespräche, Besuche vor Ort, Belastungserprobungen, geordnete Übergabe an die nachfolgenden Stellen. Ob und wie eine Nachbetreuung sinnvoll ist, wird im Rahmen der Hilfeplanung abgestimmt. Eltern, Sorgeberechtigte und weitere Bezugspersonen bleiben während der gesamten Maßnahme eingebunden – im Rahmen des Hilfeplans und der bestehenden Sorge- und Umgangsregelungen.
Personal und Qualität
Die Betreuung erfolgt durch pädagogische Fachkräfte mit staatlicher Anerkennung im Schichtsystem, rund um die Uhr, mit Nachtbereitschaft in der Wohneinheit. Bei der Personalauswahl legen wir besonderen Wert auf Beziehungsarbeit mit hochbelasteten Jugendlichen, professionellen Umgang mit Aggression, Deeskalation, Kinderschutz und einen reflektierten Umgang mit Nähe und Distanz.
Die fachliche Steuerung liegt bei der pädagogischen Leitung, die zugleich interner Kinderschutzbeauftragter ist. Regelmäßige Fallbesprechungen, externe Supervision und Fortbildungen in Kinderschutz, Deeskalation, Traumapädagogik sowie Medien- und Sexualpädagogik sind verbindlich. Alle Mitarbeitenden legen vor Aufnahme der Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vor, das alle zwei Jahre erneut geprüft wird. Beteiligung, Beschwerdewege und der Umgang mit Kindeswohlgefährdung sind im institutionellen Schutzkonzept verbindlich geregelt.