Unsere Angebote für Jugendliche

Was wir konkret tun, für wen und wie eine Anfrage abläuft.

Wayve Jugendhilfe in Bonn konzentriert sich auf zwei Kernleistungen. Im Zentrum steht das stationäre Einzelsetting für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren mit besonders hohem Unterstützungsbedarf, ergänzt durch Schulbegleitung. Unsere Angebote verbinden Verlässlichkeit, Fachlichkeit und echte Beziehungsarbeit. Bewusst nicht mehr, denn Qualität entsteht durch Konzentration.

§§ 34, 35 SGB VIII · stationär · 1:1

Einzelpädagogische Maßnahmen

Eigenständige Wohneinheiten in Bonn, jeweils ein Jugendlicher pro Wohnung, Betreuung rund um die Uhr. Für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren, die in Gruppensettings nicht ankommen – nach wiederholten Hilfeabbrüchen, bei ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten oder Schulverweigerung.

  • Einzelsetting mit eigener Wohneinheit und fester Bezugsbetreuung
  • Pädagogische Fachkräfte 24/7, Nachtbereitschaft vor Ort
  • Management zur Abbruchvermeidung, professionelle Deeskalation
  • Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII mit Jugendamt und Sorgeberechtigten
Zur Einzelmaßnahme
§ 35a SGB VIII · §§ 90 ff. SGB IX

Schulbegleitung

Verlässliche Unterstützung direkt im schulischen Alltag – für mehr Struktur, soziale Teilhabe und eine möglichst eigenständige Teilnahme am Unterricht.

  • Unterstützung bei seelischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen
  • Strukturierung des Schultages und Begleitung sozialer Situationen
  • Enge Abstimmung mit Schule, Familie und Jugendamt
  • Schrittweise Förderung der Eigenständigkeit
Zur Schulbegleitung

Für wen unsere Angebote gedacht sind

Das Einzelsetting richtet sich an Jugendliche, die in Gruppenangeboten nicht ankommen: nach wiederholten Beziehungs- und Hilfeabbrüchen, bei erheblichen Schwierigkeiten in der Emotions- und Impulsregulation, bei Schulverweigerung, Weglauftendenzen oder ausgeprägten Konfliktdynamiken. Entscheidend ist nie ein einzelnes Merkmal, sondern die Gesamtsituation. Grundlage sind Hilfen zur Erziehung nach §§ 34 und 35 SGB VIII, im Einzelfall auch § 41 SGB VIII für junge Volljährige.

Die Schulbegleitung richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung, die ohne Unterstützung nicht gleichberechtigt am Unterricht teilnehmen können. Je nach Zuständigkeit greift § 35a SGB VIII über das Jugendamt oder §§ 90 ff. SGB IX über den Sozialhilfeträger.

Was beide Angebote verbindet

In beiden Bereichen arbeiten wir mit einer festen Bezugsperson, klaren Strukturen und einem professionellen Umgang mit Krisen. Wir bearbeiten schwierige Situationen innerhalb der Hilfe, statt sie zu beenden. Eltern, Sorgeberechtigte, Schule und Jugendamt bleiben eingebunden, Hilfeplanung und Dokumentation sind transparent. Beteiligung und Beschwerdewege sind im institutionellen Schutzkonzept verbindlich geregelt, ein interner Kinderschutzbeauftragter begleitet das Team.

So läuft eine Anfrage ab

  1. Kontakt: Sie melden sich telefonisch oder per E-Mail. Für das Einzelsetting kommt die Anfrage in der Regel vom zuständigen Jugendamt.
  2. Vorprüfung: Wir sichten die Informationen zur Situation, zur Hilfebiografie und zum vorgesehenen Hilfeauftrag und geben zeitnah eine erste Einschätzung.
  3. Abstimmung: Hilfebedarf, Ziele und besondere Anforderungen werden mit allen beteiligten Fachstellen besprochen.
  4. Kennenlernen: Der Jugendliche lernt nach Möglichkeit vor der Aufnahme die Wohneinheit beziehungsweise die Schulbegleitung kennen.
  5. Start: Nach Bewilligung durch den Leistungsträger beginnt die Hilfe mit einer strukturierten Eingewöhnungsphase.

Qualität und Personal

Beide Angebote werden von pädagogischen Fachkräften mit staatlicher Anerkennung getragen. Im Einzelsetting arbeiten sie im Schichtsystem rund um die Uhr, mit Nachtbereitschaft in der Wohneinheit. Fallbesprechungen, externe Supervision und Fortbildungen in Kinderschutz, Deeskalation und Traumapädagogik sind verbindlich. Alle Mitarbeitenden legen vor Aufnahme der Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vor. Die fachliche Steuerung liegt bei der pädagogischen Leitung, die zugleich interner Kinderschutzbeauftragter ist.

Wo wir tätig sind

Sitz und Wohneinheiten befinden sich in Bonn; wie die Jugendhilfe in Bonn insgesamt organisiert ist, erklären wir auf einer eigenen Seite. Wir sind in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz tätig, Anfragen von Jugendämtern aus ganz Deutschland sind ausdrücklich willkommen. Für die Schulbegleitung liegt der Schwerpunkt auf Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis.

Haben Sie eine konkrete Anfrage?

Sie sind Fachkraft im Jugendamt und suchen einen Platz? Wir beraten Sie gerne, telefonisch oder per E-Mail, ohne Formular und ohne Warteschleife.

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