Schulbegleitung

Verlässliche Unterstützung direkt im Unterricht – nach § 35a SGB VIII und §§ 90 ff. SGB IX.

Was ist Schulbegleitung?

Schulbegleitung – auch Schulassistenz oder Integrationshelfer genannt – ist eine personenbezogene Unterstützungsleistung, die Kindern und Jugendlichen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung eine gleichberechtigte Teilnahme am schulischen Leben ermöglicht. Die Fachkraft ist direkt in der Schule präsent und unterstützt dort, wo Unterstützung gebraucht wird.

Schulbegleitung ist keine Nachhilfe und ersetzt keine sonderpädagogische Förderung durch die Schule selbst. Sie ergänzt das schulische Angebot dort, wo der Bedarf über das hinausgeht, was Lehrkräfte und Schulpersonal leisten können.

Rechtsgrundlagen

Je nach Art der Behinderung und Zuständigkeit des Leistungsträgers gibt es verschiedene rechtliche Grundlagen:

  • § 35a SGB VIII: Für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung oder drohenden seelischen Behinderung – zuständig ist das Jugendamt.
  • §§ 90 ff. SGB IX: Für Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung – zuständig ist das Sozialamt oder die Krankenkasse.

In vielen Fällen ist eine ärztliche oder psychologische Stellungnahme erforderlich. Wir beraten Sie gerne, welcher Weg in Ihrer konkreten Situation sinnvoll ist.

Was leisten unsere Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter?

Unsere Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter sind gut ausgebildete Fachkräfte, die die Kinder und Jugendlichen im Schulalltag begleiten. Ihr Einsatz ist individuell auf den Hilfebedarf abgestimmt:

  • Begleitung im Unterricht und in Pausen
  • Unterstützung bei der Aufmerksamkeitssteuerung und Strukturierung
  • Begleitung in sozialen Situationen und Konflikten
  • Kommunikation und Abstimmung mit Lehrkräften
  • Dokumentation und regelmäßiger Bericht an Leistungsträger
  • Förderung der Eigenständigkeit – mit dem Ziel, Unterstützungsbedarf schrittweise zu reduzieren

Wie läuft die Beantragung ab?

  1. Kontaktaufnahme mit uns – wir beraten Sie zum weiteren Vorgehen.
  2. Einholung einer fachärztlichen oder psychologischen Stellungnahme (falls noch nicht vorhanden).
  3. Antragstellung beim zuständigen Leistungsträger (Jugendamt oder Sozialamt).
  4. Nach Bewilligung: Abstimmung mit der Schule und Start der Schulbegleitung.

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und koordinieren die Abstimmung mit Schule und Leistungsträger so weit wie möglich.

Unser Ziel: Eigenständigkeit fördern

Schulbegleitung ist keine Dauerlösung. Unser Ziel ist es, das Kind oder den Jugendlichen so zu stärken, dass der Unterstützungsbedarf mit der Zeit abnimmt. Wir arbeiten daher immer mit einem klaren pädagogischen Konzept, das Schritt für Schritt auf mehr Eigenständigkeit ausgerichtet ist – in enger Abstimmung mit allen Beteiligten.

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