Diese Seite richtet sich an Fachkräfte in Jugendämtern, die für einen Jugendlichen ein Einzelsetting suchen. Sie fasst zusammen, wen wir aufnehmen, wie die Belegung abläuft, welche Vereinbarungen wir schließen und wie die Zusammenarbeit während der Hilfe aussieht. Für Jugendämter, die uns noch nicht kennen: Wayve Jugendhilfe ist ein freier Träger mit Sitz in Bonn, der sich auf stationäre Einzelsettings nach §§ 34 und 35 SGB VIII für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren konzentriert.
Für welche Jugendlichen das Setting gedacht ist
Unser Angebot ist für junge Menschen ausgelegt, bei denen Gruppensettings wiederholt gescheitert sind oder absehbar nicht tragen. Typische Hilfebiografien: mehrere abgebrochene Unterbringungen, Ausschlüsse aus Wohngruppen, Wechsel zwischen Klinik und Jugendhilfe, längere Phasen ohne Schulbesuch. Häufige Merkmale sind erhebliche Schwierigkeiten in der Emotions- und Impulsregulation, ausgeprägte Konflikt- und Eskalationsdynamiken, Weglauftendenzen, delinquentes Verhalten oder ein stark beeinträchtigtes Sozialverhalten.
Wichtig für Ihre Einschätzung: Wir betrachten die Gesamtsituation. Einzelne Diagnosen oder Vorfälle sind für uns kein Ausschlusskriterium. Ausschlaggebend ist, ob ein intensiv betreuter Einzelrahmen mit fester Bezugsperson dem jungen Menschen eine realistische Chance auf Stabilisierung gibt.
Was wir nicht leisten können
Ehrlichkeit an dieser Stelle spart allen Beteiligten Zeit. Nicht aufnehmen können wir Jugendliche mit vorrangigem stationär-psychiatrischem Behandlungsbedarf, mit akuter Suizidalität oder akuter Selbst- oder Fremdgefährdung, die im pädagogischen Setting nicht sicher begleitet werden kann. Auch Jugendliche, deren Hilfebedarf dauerhaft eine medizinische oder anderweitig spezialisierte Versorgung voraussetzt, sind bei uns nicht richtig. Im Zweifel prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob eine Aufnahme zu einem späteren Zeitpunkt, etwa nach einer Klinikphase, sinnvoll ist.
Rechtlicher Rahmen und Vereinbarungen
Das Angebot ist für Leistungen nach § 34 SGB VIII (sonstige betreute Wohnform) und § 35 SGB VIII (intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung) konzipiert, im Einzelfall auch nach § 41 SGB VIII für junge Volljährige. Welche Hilfeform greift, legen Sie im Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII fest. Da wir Wohnraum vorhalten, ist das Angebot betriebserlaubnispflichtig nach § 45 SGB VIII; zuständige Aufsicht ist das LVR-Landesjugendamt Rheinland.
Für die Abrechnung schließen wir mit dem belegenden Jugendamt Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nach § 78b SGB VIII. Entgelt und Leistungsbeschreibung stellen wir Ihnen auf Anfrage zur Verfügung, ebenso das pädagogische Konzept und das Schutzkonzept. Beide Dokumente sind Grundlage jeder Belegung und können vor einer Entscheidung eingesehen werden.
So läuft die Belegung ab
- Anfrage: Sie melden sich telefonisch oder per E-Mail. Hilfreich sind erste Angaben zu Alter, Situation, Hilfebiografie, bekannten Gefährdungslagen und dem vorgesehenen Hilfeauftrag.
- Vorprüfung: Die pädagogische Leitung sichtet die Unterlagen und gibt Ihnen innerhalb weniger Werktage eine erste fachliche Einschätzung, ob das Setting passen kann.
- Fachliche Abstimmung: In einem Gespräch mit Ihnen und gegebenenfalls weiteren Fachstellen klären wir Hilfebedarf, Ziele, besondere Anforderungen an das Setting und bekannte Krisenauslöser.
- Kennenlernen: Soweit die Situation es zulässt, lernt der Jugendliche vor der Aufnahme die Wohneinheit und die künftige Bezugsperson kennen und kann eigene Erwartungen und Bedenken einbringen.
- Aufnahmeentscheidung: Die pädagogische Leitung entscheidet gemeinsam mit der Geschäftsführung. Vor Beginn führen wir Risiken, Schutzbedarfe, gesundheitliche Besonderheiten, Umgangsregelungen und hilfreiche Strategien zusammen.
- Aufnahme: Die Betreuung beginnt mit einer Phase des Ankommens und Beziehungsaufbaus. Rechte, Ansprechpartner und Beschwerdewege werden dem Jugendlichen von Anfang an vermittelt.
Zusammenarbeit während der Hilfe
Sie erhalten regelmäßige Entwicklungsberichte zur Vorbereitung der Hilfeplangespräche, in der Regel im halbjährlichen Rhythmus oder nach Absprache häufiger. Besondere Vorkommnisse, Krisen, Entweichungen oder Gefährdungslagen melden wir unverzüglich. Bei Anzeichen für einen drohenden Abbruch informieren wir Sie frühzeitig und schlagen Anpassungen des Settings vor, bevor eine Beendigung im Raum steht. Ungeplante Hilfeabbrüche zu vermeiden ist bei uns ein eigener Arbeitsschwerpunkt mit festen Abläufen.
Die Bezugsperson des Jugendlichen ist Ihr operativer Ansprechpartner im Alltag, die pädagogische Leitung Ihr Ansprechpartner für Steuerung, Hilfeplanung und Schutzfragen. Sorgeberechtigte und weitere Bezugspersonen binden wir im Rahmen des Hilfeplans und der bestehenden Umgangsregelungen ein. Übergänge in Anschlusshilfen, zurück in die Familie oder in die Verselbstständigung bereiten wir früh und schrittweise mit Ihnen vor.
Kinderschutz und Qualität
Wayve arbeitet nach einem institutionellen Schutzkonzept mit Verhaltensstandards, Regeln zu Nähe und Distanz, definiertem Vorgehen nach § 8a SGB VIII und internen wie externen Beschwerdewegen einschließlich unabhängiger Ombudsstellen. Die pädagogische Leitung ist Kinderschutzfachkraft und interner Kinderschutzbeauftragter. Alle Mitarbeitenden legen ein erweitertes Führungszeugnis vor, werden strukturiert eingearbeitet und nehmen an externer Supervision und Fortbildungen zu Kinderschutz, Deeskalation und Traumapädagogik teil. Die Betreuung erfolgt durch pädagogische Fachkräfte mit staatlicher Anerkennung im Schichtsystem, mit Nachtbereitschaft in der Wohneinheit.
Einzugsgebiet
Wir arbeiten mit Jugendämtern in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zusammen, insbesondere aus Bonn, dem Rhein-Sieg-Kreis, dem Kölner Raum und dem nördlichen Rheinland-Pfalz; für Anfragen aus Rheinland-Pfalz haben wir die Besonderheiten einer landesübergreifenden Belegung auf der Seite Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz zusammengefasst. Anfragen von Jugendämtern aus ganz Deutschland sind ausdrücklich möglich. Da ein Einzelsetting ohnehin einen Ortswechsel bedeutet, kann der räumliche Abstand zum bisherigen Umfeld Teil des pädagogischen Konzepts sein. Einen Überblick, wie Jugendhilfe in Bonn organisiert ist, finden Sie auf einer eigenen Seite.