Jugendhilfe Bonn: Hinter diesem Begriff steckt ein ganzes System aus Behörden, freien Trägern, Schulen und Fachstellen, das zusammenarbeiten muss, damit ein junger Mensch die richtige Unterstützung bekommt. Wayve Jugendhilfe ist ein freier Träger mit Sitz in Bonn-Bad Godesberg und einem klaren Schwerpunkt: stationäre Einzelsettings nach §§ 34 und 35 SGB VIII für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren, ergänzt durch Schulbegleitung. Diese Seite erklärt, wie Jugendhilfe in Bonn organisiert ist, welche Wege zu einer Hilfe führen und wo unsere Angebote in diesem System stehen.
Wie Jugendhilfe in Bonn organisiert ist
Wer macht was? Zuständig für die Kinder- und Jugendhilfe in der Bundesstadt Bonn ist das Amt für Kinder, Jugend und Familie, das Jugendamt. Es prüft den Hilfebedarf, entscheidet über Hilfen zur Erziehung und steuert sie über das Hilfeplanverfahren. Das Jugendamt betreibt die wenigsten Angebote selbst. Es beauftragt freie Träger, also Vereine, gemeinnützige Gesellschaften und Unternehmen, die Wohngruppen, ambulante Hilfen, Schulbegleitung oder Einzelsettings anbieten.
Über allem steht das Landesjugendamt des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) in Köln. Es erteilt die Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII für jede Einrichtung, in der Kinder oder Jugendliche außerhalb ihrer Familie betreut werden, prüft Konzept, Personal, Räume und Schutzkonzept und begleitet die Träger fachlich. Ohne Betriebserlaubnis darf kein Jugendamt belegen.
Dazu kommen Schulen, das Schulamt, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Beratungsstellen, Familiengerichte und Ombudsstellen. Wer als Träger in Bonn arbeitet, arbeitet immer in diesem Netzwerk. Gute Jugendhilfe zeigt sich daran, wie verlässlich diese Zusammenarbeit funktioniert.
Welche Hilfen es gibt
Die Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII sind gestuft. Am Anfang stehen meist ambulante Angebote wie Erziehungsberatung, sozialpädagogische Familienhilfe oder Erziehungsbeistand. Reicht das nicht, kommen teilstationäre Hilfen wie Tagesgruppen in Frage. Stationäre Hilfen nach § 34 SGB VIII, also Wohngruppen und betreute Wohnformen, greifen, wenn ein junger Mensch vorübergehend oder dauerhaft nicht in seiner Familie leben kann.
Für Jugendliche, die auch in Wohngruppen nicht ankommen, gibt es die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII. Sie ist die intensivste Hilfeform im System: eine Fachkraft, ein Jugendlicher, rund um die Uhr. Genau hier setzt Wayve an. Daneben regelt § 35a SGB VIII die Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung, unter die auch die Schulbegleitung fällt.
Wo Wayve in diesem System steht
Wir sind bewusst kein Vollsortimenter. Andere Träger in Bonn bieten Wohngruppen, Familienhilfe oder Beratung, und das ist gut so. Wayve konzentriert sich auf die Jugendlichen, für die diese Angebote nicht mehr tragen: nach wiederholten Hilfeabbrüchen, bei ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten, bei Schulverweigerung, Weglauftendenzen oder starken Konfliktdynamiken. Für sie halten wir stationäre Einzelsettings in eigenständigen Wohnungen im Bonner Stadtgebiet vor, mit fester Bezugsperson, Betreuung rund um die Uhr und einem strukturierten Vorgehen zur Abbruchvermeidung.
Die drei Gründer bringen langjährige Erfahrung aus hochbelasteten Betreuungssituationen, Deeskalation und Gewaltprävention mit. Die pädagogische Leitung ist Diplom-Pädagoge und Kinderschutzfachkraft und zugleich interner Kinderschutzbeauftragter. Wir arbeiten nach einem institutionellen Schutzkonzept, mit externer Supervision und verbindlichen Beschwerdewegen für die Jugendlichen. Was uns trägt, steht in unserem Leitbild.
Bonn und die Region
Unser Büro liegt in der Ubierstraße in Bad Godesberg, die Wohneinheiten befinden sich im Bonner Stadtgebiet in regulärer Wohnlage, mit Schulen, Ärzten, Sportangeboten und öffentlichem Nahverkehr in erreichbarer Nähe. Wir arbeiten mit dem Jugendamt Bonn ebenso zusammen wie mit den Jugendämtern des Rhein-Sieg-Kreises und seiner kreisangehörigen Städte, etwa Siegburg, Troisdorf oder Sankt Augustin, sowie mit Jugendämtern in Rheinland-Pfalz, zum Beispiel aus dem Kreis Ahrweiler, Neuwied oder Koblenz. Was bei einer Belegung über die Landesgrenze zu beachten ist, steht auf der Seite zur Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz.
Weil ein Einzelsetting ohnehin einen Ortswechsel bedeutet, können Jugendliche auch von Jugendämtern aus ganz Deutschland zugewiesen werden. Für manche jungen Menschen ist gerade der Abstand zum bisherigen Umfeld ein Teil der Lösung. Für die Schulbegleitung liegt der Schwerpunkt auf Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis, weil hier die Wege zu den Schulen kurz sind.
Wie eine Hilfe in Bonn zustande kommt
- Anlass: Eltern, Schule, Klinik oder der junge Mensch selbst wenden sich an das Jugendamt, oder das Jugendamt wird über eine Gefährdungsmeldung tätig.
- Bedarfsprüfung: Das Jugendamt klärt mit der Familie, ob ein erzieherischer Bedarf vorliegt und welche Hilfeform geeignet und notwendig ist.
- Hilfeplan: Nach § 36 SGB VIII wird gemeinsam mit den Sorgeberechtigten und dem Jugendlichen ein Hilfeplan mit Zielen, Art und Umfang der Hilfe erstellt.
- Trägerauswahl: Das Jugendamt fragt bei geeigneten Trägern an. Bei Wayve folgt eine Vorprüfung, eine fachliche Abstimmung und nach Möglichkeit ein Kennenlernen.
- Beginn und Fortschreibung: Die Hilfe startet, der Hilfeplan wird in der Regel halbjährlich überprüft und angepasst.
Eltern haben in jeder Phase das Recht auf Beteiligung und auf Wunsch- und Wahlrecht bei der Trägerauswahl nach § 5 SGB VIII. Wer als Elternteil unsicher ist, was ein Vorschlag des Jugendamts bedeutet, kann uns jederzeit anrufen. Wir erklären den Ablauf, ohne dass daraus eine Verpflichtung entsteht.
Woran Sie einen guten Träger erkennen
Aus unserer Sicht an fünf Dingen. Erstens an einer gültigen Betriebserlaubnis und einem Schutzkonzept, das nicht nur existiert, sondern im Alltag sichtbar ist. Zweitens an Fachkräften mit staatlicher Anerkennung, erweitertem Führungszeugnis und regelmäßiger Supervision. Drittens an Ehrlichkeit über die eigenen Grenzen: Ein seriöser Träger sagt, welche Fälle er nicht aufnehmen kann. Viertens an der Frage, wie mit Krisen umgegangen wird, ob die Hilfe bei der ersten Eskalation endet oder ob es ein Konzept gibt, sie zu bearbeiten. Fünftens an der Beteiligung der Jugendlichen selbst: Kennen sie ihre Rechte, ihre Beschwerdewege, ihren Hilfeplan?
An diesen fünf Punkten lassen wir uns messen. Wenn Sie als Jugendamt eine Anfrage haben, finden Sie auf der Seite für Jugendämter alle Informationen zu Belegung, Aufnahme und Vereinbarungen. Für ein erstes Gespräch erreichen Sie uns telefonisch oder per E-Mail.
Wer die Kosten trägt
Hilfen zur Erziehung werden vom Jugendamt finanziert, nicht von den Familien. Der Träger rechnet direkt mit dem Jugendamt ab, bei stationären Hilfen auf Grundlage von Vereinbarungen nach § 78b SGB VIII. Eltern können nach §§ 91 ff. SGB VIII zu einem Kostenbeitrag herangezogen werden, der sich nach ihrem Einkommen richtet; das Jugendamt berechnet ihn und teilt ihn mit. Für die Schulbegleitung übernimmt je nach Zuständigkeit das Jugendamt oder der Sozialhilfeträger die Kosten. Wer sich unsicher ist, was auf ihn zukommt, fragt am besten die fallführende Fachkraft, sie muss darüber aufklären.
Schulbegleitung in Bonn
Neben dem Einzelsetting bieten wir Schulbegleitung an Bonner Schulen und im Rhein-Sieg-Kreis an. Sie richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung, die ohne Unterstützung nicht gleichberechtigt am Unterricht teilnehmen können. Rechtsgrundlage ist § 35a SGB VIII über das Jugendamt oder §§ 90 ff. SGB IX über den Sozialhilfeträger. Unsere Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter arbeiten eng mit Lehrkräften und Eltern zusammen, mit dem Ziel, den Unterstützungsbedarf schrittweise zu verringern. Details finden Sie auf der Seite zur Schulbegleitung.
Häufige Fragen zur Jugendhilfe in Bonn
Kann ich als Elternteil direkt bei einem Träger anfragen?
Ja, aber die Entscheidung über eine Hilfe trifft immer das Jugendamt. Sie können sich bei uns informieren und wir erklären den Weg. Den Antrag stellen Sie beim Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Bonn oder bei Ihrem zuständigen Jugendamt. Sie haben dabei ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Trägerauswahl.
Wie lange dauert es von der Anfrage bis zur Aufnahme?
Das hängt vom Einzelfall ab. Eine erste fachliche Einschätzung geben wir innerhalb weniger Werktage. Wenn der Hilfeplan steht und ein Platz frei ist, kann eine Aufnahme kurzfristig erfolgen. Ein Kennenlernen vorab ist uns wichtig, weil es die Chance auf ein Gelingen deutlich erhöht.
Was passiert, wenn es in der Hilfe zu Krisen kommt?
Krisen gehören bei der Zielgruppe dazu. Wir bearbeiten sie innerhalb des Settings, mit Deeskalation, Nachbereitung und Anpassungen im Alltag. Das Jugendamt wird bei besonderen Vorkommnissen unverzüglich informiert. Eine Beendigung der Hilfe ist bei uns der letzte Schritt, nicht der erste.
Nehmen Sie auch Jugendliche aus anderen Städten auf?
Ja. Anfragen kommen aus Bonn, dem Rhein-Sieg-Kreis, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, aber auch aus anderen Bundesländern. Entscheidend ist, ob das Einzelsetting zum Hilfebedarf passt, nicht die Postleitzahl.