Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz und ein Träger mit Sitz in Bonn, passt das zusammen? Ja, und zwar besser, als die Landesgrenze vermuten lässt. Der Landkreis Ahrweiler grenzt direkt an Bonn, Remagen liegt näher an unserem Büro als manche Bonner Stadtteile. Wayve Jugendhilfe bietet stationäre Einzelsettings nach §§ 34 und 35 SGB VIII für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren, für die Gruppenangebote nicht mehr tragen. Diese Seite erklärt, wie eine Belegung aus Rheinland-Pfalz abläuft, warum die Nähe zu Bonn ein Vorteil ist und wo im nördlichen Rheinland-Pfalz künftig Wohneinheiten entstehen können.
Warum ein Einzelsetting bei Bonn für Rheinland-Pfalz sinnvoll ist
Intensive Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII ist in ganz Deutschland knapp, und das nördliche Rheinland-Pfalz bildet da keine Ausnahme. Die Nachfrage nach stationären Plätzen für Jugendliche mit hohem Hilfebedarf ist hoch, viele Jugendämter suchen weit über die Kreisgrenzen hinaus. Gleichzeitig soll der junge Mensch nicht am anderen Ende der Republik landen, weil Umgangskontakte, Schulanbindung und Hilfeplangespräche dann kaum noch zu organisieren sind.
Bonn liegt für das nördliche Rheinland-Pfalz genau in dieser Mitte, nahe der Landesgrenze: nah genug für regelmäßige Kontakte mit Familie und Jugendamt, weit genug, um Abstand zu einem belasteten Umfeld zu schaffen. Von Remagen sind es rund 20 Kilometer, von Bad Neuenahr-Ahrweiler etwa 35, von Neuwied 55 und von Koblenz rund 65 Kilometer. Alle Orte sind über die A61, die B9 und die linksrheinische Bahnstrecke gut angebunden. Ein Hilfeplangespräch in Bonn ist für eine fallführende Fachkraft aus Ahrweiler ein halber Vormittag, kein Tagesausflug.
Wie eine landesübergreifende Belegung rechtlich funktioniert
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 86 SGB VIII und bleibt in der Regel beim Jugendamt am gewöhnlichen Aufenthalt der Eltern, also in Rheinland-Pfalz. Das Jugendamt steuert die Hilfe, führt den Hilfeplan und trägt die Kosten, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Einrichtung liegt. Für unsere Wohneinheiten in Bonn ist das LVR-Landesjugendamt Rheinland die zuständige Aufsicht; die Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII gilt bundesweit als Grundlage für eine Belegung.
Die Vereinbarungen nach § 78b SGB VIII über Leistung, Entgelt und Qualitätsentwicklung schließen wir mit dem belegenden Jugendamt aus Rheinland-Pfalz direkt. Für Träger und Jugendamt entsteht dabei kein Mehraufwand gegenüber einer Belegung innerhalb des Landes. Sollte eine Wohneinheit in Rheinland-Pfalz eingerichtet werden, ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz als Landesjugendamt für die Betriebserlaubnis zuständig.
Einzugsgebiet in Rheinland-Pfalz
Wir richten uns an Jugendämter im gesamten Land, mit einem Schwerpunkt im nördlichen Rheinland-Pfalz: Landkreis Ahrweiler, Landkreis Neuwied, Landkreis Mayen-Koblenz, Stadt Koblenz, Rhein-Lahn-Kreis und Westerwaldkreis. Anfragen aus dem übrigen Land, etwa aus dem Raum Trier, Mainz oder der Pfalz, sind ebenso möglich. Je größer die Entfernung, desto wichtiger wird die Frage, wie Umgangskontakte und Rückführungsperspektive organisiert werden. Das klären wir vor jeder Aufnahme mit dem Jugendamt.
Mögliche Standorte für Wohneinheiten in Rheinland-Pfalz
Unsere bestehenden Wohneinheiten liegen im Bonner Stadtgebiet. Bei entsprechendem Bedarf richten wir Einzelsettings auch in Rheinland-Pfalz ein, in Abstimmung mit dem anfragenden Jugendamt und dem Landesjugendamt in Mainz. Infrage kommen Orte mit guter Verkehrsanbindung, Schulen aller Schulformen, ärztlicher Versorgung und einer Umgebung, in der ein Jugendlicher einen normalen Alltag führen kann:
- Remagen: direkt an der Landesgrenze, Bahnhof an der linksrheinischen Strecke, Gymnasium, Realschule plus, Berufsbildende Schule in Bad Neuenahr in Reichweite.
- Sinzig: ruhige Wohnlagen, Anschluss an die Ahrtalbahn und die Rheinstrecke, gute Erreichbarkeit von Bonn und Koblenz.
- Bad Neuenahr-Ahrweiler: Kreisstadt mit Jugendamt, Berufsbildender Schule, Kinder- und Jugendpsychiatrie in erreichbarer Nähe.
- Bad Breisig und Linz am Rhein: beide Seiten des Rheins, überschaubar, mit Fähre und Bahn verbunden, gut geeignet für Jugendliche, die Abstand zu einer größeren Stadt brauchen.
- Andernach und Neuwied: für Anfragen aus Mayen-Koblenz und dem Landkreis Neuwied, mit Berufsschulen und der Rhein-Mosel-Fachklinik als Kooperationspartner in der Nähe.
Welcher Standort im Einzelfall passt, hängt vom Hilfeplan ab: Nähe zur Herkunftsfamilie, Schulform, bestehende Therapieanbindung und die Frage, wie viel Abstand ein Jugendlicher zu seinem bisherigen Umfeld braucht.
Für welche Jugendlichen das Angebot gedacht ist
Unser Einzelsetting ist für junge Menschen zwischen 14 und 18 Jahren mit besonders hohem pädagogischem Unterstützungsbedarf ausgelegt: nach wiederholten Hilfeabbrüchen, bei ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten, Schulverweigerung, Weglauftendenzen oder starken Konfliktdynamiken. Eine Wohnung, ein Jugendlicher, eine feste Bezugsperson, Betreuung rund um die Uhr. Nicht aufnehmen können wir Jugendliche mit vorrangigem stationär-psychiatrischem Behandlungsbedarf oder akuter Selbst- oder Fremdgefährdung. Die vollständigen Aufnahmekriterien und den Belegungsablauf finden Sie auf der Seite für Jugendämter, die pädagogische Arbeit im Detail unter einzelpädagogische Maßnahmen.
Schule, Ausbildung und Umgang über die Landesgrenze
Ein Schulwechsel von Rheinland-Pfalz nach Nordrhein-Westfalen ist möglich, muss aber vorbereitet werden, weil sich Schulformen und Abschlüsse unterscheiden. Wir klären vor der Aufnahme mit der abgebenden und der aufnehmenden Schule, welcher Weg realistisch ist, und binden das Schulamt ein. Bei Jugendlichen kurz vor dem Abschluss kann es sinnvoll sein, die Schule in Rheinland-Pfalz beizubehalten; auch dafür haben wir Erfahrungen. Umgangskontakte mit der Familie werden im Hilfeplan geregelt und von uns organisiert, Fahrten zwischen Bonn und dem Heimatort gehören zum Alltag.
Häufige Fragen von Jugendämtern aus Rheinland-Pfalz
Brauchen wir für eine Belegung in Bonn eine Zustimmung des Landesjugendamts Rheinland-Pfalz?
Nein. Maßgeblich ist die Betriebserlaubnis des LVR für die Einrichtung in Nordrhein-Westfalen. Das belegende Jugendamt bleibt zuständig und schließt die Vereinbarungen nach § 78b SGB VIII direkt mit uns.
Wie schnell bekommen wir eine Rückmeldung?
Eine erste fachliche Einschätzung innerhalb weniger Werktage. Wenn der Hilfeplan steht und ein Platz frei ist, kann die Aufnahme kurzfristig erfolgen. Ein Kennenlernen vorab ist uns wichtig.
Können Sie eine Wohneinheit in unserem Landkreis einrichten?
Grundsätzlich ja, in Abstimmung mit Ihnen und dem Landesjugendamt in Mainz. Ein neues Setting braucht Vorlauf für Wohnung, Betriebserlaubnis und Personal. Sprechen Sie uns früh an, wenn Sie einen wiederkehrenden Bedarf sehen.
Bieten Sie auch Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz an?
Derzeit liegt der Schwerpunkt unserer Schulbegleitung auf Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis, weil dort die Wege zu den Schulen kurz sind. Für Schulen im Landkreis Ahrweiler prüfen wir Anfragen im Einzelfall.